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Wie kommt eine Betreuung zustande?Eine Betreuung kommt in der Regel zustande durch die Vermittlung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Zu diesem besteht besonders über das Hilfeplanverfahren während des gesamten Betreuungsverlaufs enger fachlicher Kontakt. Die jungen Menschen entscheiden sich freiwillig für die Betreuung und sind zur Mitarbeit bereit. |